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Info: Übersicht Doping-News 2008 auf LiVE-Radsport.ch | Doping-Forum

Jan Ullrich muss Einsicht in seine Bankkonten zulassen


Das Bundesgericht in Lausanne hat entschieden, dass die Beschwerde des Gewinners der Tour de France 1997 gegen den Entscheid des Thurgauer Bundesstrafgerichts unzulässig ist. Die nordostschweizerische Staatsanwaltschaft hatte einem Rechtshilfegesuch der Staatsanwaltschaft Bonn (D) zugestimmt. Die deutschen Ermittlungsbehörden untersuchen den Vorwurf des Betrugs im Zusammenhang mit den Dopingvorwürfen gegen Jan Ullrich und seinen Berater Rudy Pevenage und erbaten in diesem Zusammenhang die Einsicht in Unterlagen zu einem Konto Ullrichs, dass er bei einer Bank im thurgauischen Kreuzlingen unterhielt.

Das Bundesgericht wäre lediglich dann auf Ullrichs Beschwerde eingegangen, wenn eine Verletzung der Verfahrensgrundsätze oder schwere Mängel aufgetreten wären. Da das Lausanner Gericht zu dem Schluss kam, dass beides nicht der Fall sei, können die Thurgauer Behörden ihren Amtskollegen in Deutschland die erforderlichen Unterlagen zukommen lassen. Weiter begründete das Bundesstrafgericht die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Rechtshilfe der Thurgauer, weil die fraglichen Tatbestände auch in der Schweiz strafbar seien. Das Bundesgericht präzisiert, dass es im Falle der Rechtshilfe ohne Auslieferung genüge, wenn einer der geltend gemachten Vorwürfe auch in der Schweiz strafbar sei.

Zu der Anklage wegen Betrugs kam es, weil sich einige von Ullrichs Sponsoren vertraglich gegen Doping abgesichert hatten. Weiter wird untersucht, ob Rudy Pevenage Dopingmittel an Ullrich weiter gegeben hat.

Als weitere Folge des Entscheides des Bundesgerichts, kann die Thurgauer Staatsanwaltschaft ein weiteres deutsches Rechtshilfebegehren wieder aufnehmen. Dieses war im August 2006 im Thurgau eingegangen und zog eine Durchsuchung von Ullrichs Haus im thurgauischen Scherzingen nach sich.

Gemäss der Staatsanwaltschaft Thurgau wird in betreffenden Rechtshilfebegehren unter anderem eine Blutprobe Ullrichs gefordert. Bislang war dieses Rechtshilfebegehren ausgesetzt. Die Thurgauer Behörde wollte zunächst die Entscheidung des Bundesgerichts in Lausanne abwarten.





Jan Ullrich


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